2. Novelle des deutschen Düngegesetzes beschlossen
Am 6. Juni 2024 verabschiedete der Bundestag die 2. Novelle des Düngegesetzes.
Wesentliche Änderungen:
- Einführung notifizierender Stellen für Düngeprodukte
- Neue Nährstoffbilanzverordnung und Monitoringverordnung
- Aufzeichnungspflicht für Nährstoffströme ab 15 Hektar landwirtschaftlicher Fläche
- Verlängerung der Aufzeichnungsfrist von drei auf sechs Monate
- Ausnahmen für bestimmte Betriebe und Kulturen