2. Novelle des deutschen Düngegesetzes beschlossen

Am 6. Juni 2024 verabschiedete der Bundestag die 2. Novelle des Düngegesetzes.

Wesentliche Änderungen:

  • Einführung notifizierender Stellen für Düngeprodukte
  • Neue Nährstoffbilanzverordnung und Monitoringverordnung
  • Aufzeichnungspflicht für Nährstoffströme ab 15 Hektar landwirtschaftlicher Fläche
  • Verlängerung der Aufzeichnungsfrist von drei auf sechs Monate
  • Ausnahmen für bestimmte Betriebe und Kulturen

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